In Bad Zwischenahn wieder freigegeben:
- Kulturelle Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250
Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Alle Besucher müssen einen Sitzplatz haben und ihre Kontaktdaten angeben.
- Nach Restaurants, Cafés und Imbissen dürfen nun auch Bars und Kneipen wieder öffnen.
- Spezialmärkte mit Eintritt unter freiem Himmel - etwa
Flohmärkte und Tuchmärkte - sowie Indoor-Spielplätze und ähnliche Einrichtungen dürfen unter Auflagen öffnen.
- Touristische Busreisen sind wieder erlaubt: Fahrgäste
müssen während der Fahrt Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Schwimm-, Hallen- und Spaßbäder dürfen wieder
öffnen.
- Ferienwohnungen können wieder uneingeschränkt genutzt werden.